Ende der Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung

Am 31.3.2023 fällt die Möglichkeit, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei leichten Atemwegsinfektionen nach telefonischer Konsultation auszustellen. Ab dem 1.4.2023 müssen die Patienten dann wieder persönlich in der Praxis erscheinen.