Seit Mai 2019 wird die Impfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster) von den Krankenkassen übernommen. Die Impfung besteht aus zwei Injektionen im Abstand von 2-6 Monaten. In besonderen Fällen kann die IMpfung auch ab dem 50. lebensjahr von den Krankenkassen bezahlt werden.